Die aus dem Straßenverkehr bekannte Regelung in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzusatteln – nämlich von Oktober bis Ostern – gilt auch für Immobilien und ihre gebäudetechnischen Anlagen. Denn Wind und Schnee können schwere Schäden an Gebäuden verursachen.
Frost und Schnee können beispielsweise Betriebsausfälle bei der Gebäudetechnik verursachen. Dies führt zu hohen Kosten aufgrund von Frost- und Wasserschäden sowie erhöhtem Energieverbrauch.
„Das gilt bei Betriebs- und Werkstätten wie Wohngebäuden gleichermaßen“, warnt Marc Eickholz, Leiter der Abteilung Facility Management bei der in Köln ansässigen Niederberger Gruppe, und rät dazu, spätestens im Oktober Maßnahmen für eine sichere Nutzung von Immobilien in den Wintermonaten zu ergreifen.
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Gehwege, Hofflächen, Parkplätze frei halten
Feuchtes Laub erhöht die Sturzgefahr. Da bundesweit die meisten Gemeinden die Pflicht zur Gehwegreinigung an die Immobilienbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften übertragen haben, sollten sich Hausverwaltungen frühzeitig um Fachbetriebe kümmern.
„Am besten darauf achten, dass der Fachbetrieb mit dem notwendigen Equipment, insbesondere mit Straßenreinigungsfahrzeugen in geeigneten Größen, ausgestattet und in der Lage ist, auch Winterdienste zuverlässig zu übernehmen“, rät Eickholz.
Seite zwei: Dachrinnen reinigen