BVK definiert Versicherungsvermittlung neu

Aus all dem resultiere, dass der Vermittler neuen Zuschnitts als ein souverän handelnder und verhandelnder Kaufmann auftritt, der die Verhandlungen mit seinen Geschäftspartnern auf Augenhöhe führt und jegliche gesetzgeberische Eingriffe in seine unternehmerische Freiheit ablehnt, insbesondere Provisionsbegrenzungen, Verlängerung der Stornohaftungszeit und verbraucherfeindliche Bürokratisierung, heißt es in der BVK-Mitteilung.

Nur diejenigen Vermittler, die diese neue Positionierung verwirklichen, werden zukunftsfähig sein, so der BVK. Sie werde darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Bedeutung und das Ansehen des Berufsstandes wachsen zu lassen.

BVK will Flexibilität der Vergütung

Laut BVK werden Versicherungskaufleute ihrer Exklusivität in der Vermittlung von Versicherungen beraubt, da Versicherungsunternehmen alternative Vertriebswege wie Banken, Struktur- sowie Internetvertrieb nutzen und damit parallele Produktwelten schaffen.

Daher setze sich der BVK für eine konsequente Umsetzung eines neuen Vermittlerbildes ein, dem flexible Vergütungsformen offenstehen müssen. Der Verband fordert in der Realisierung seines neuen Vermittlerbildes beim notwendigen Umbau des Geschäftsmodells auch die Vergütungsformen flexibel für den unternehmerischen Vermittlerbetrieb zu gestalten.

Der BVK rufe in seinem Leitantrag alle Interessierten und Beteiligten aus der Vermittlerschaft, der Versicherungswirtschaft, der Politik und der Öffentlichkeit auf, diese Neuorientierung der Vermittler in Deutschland aktiv und interessiert zu begleiten und zu unterstützen.

Damit will der BVK eine Vorreiterrolle übernehmen und einen alternativlosen Weg zur Zukunftssicherung des Berufsstandes sowie zur verbrauchergerechten Versorgung mit Versicherungen fortsetzen. (jb)

Foto: Shutterstock

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