Wesentlich umfassender kommt die Kritik des Bundes der Versicherten daher. Den Verbraucherschützern passt die grundsätzliche Ausrichtung der VAG-Novelle nicht. So sieht der BdV vor allem „eine einseitige Belastung der Verbraucher“.
Ginge es nach den Plänen der Bundesregierung, teilte der Verein gestern abend mit, „sollen künftig wichtige Teile der Überschussbeteiligung als Eigenmittelersatz in den Versicherungsunternehmen verbleiben. Diese würden dadurch deutlich entlastet. Besonders Aktiengesellschaften würden noch größeren Spielraum für höhere Dividenden erhalten.“
BdV spricht von „Zweckentfremdung“ der Kundenüberschüsse
„Konsequent werden Gelder, die ursprünglich nur für Überschüsse des Kunden vorgesehen sind, zweckentfremdet“, wettert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Auf dem Papier werden rund 30 Milliarden Euro als Überschussbeteiligung bezeichnet, obgleich diese als Eigenmittelersatz eingefroren werden, um hohe Dividendenzahlungen an die Aktionäre zu ermöglichen.“
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Verbraucherschützer vermissen demokratische Kontrolle
Zugleich besiegele der vorgelegte Entwurf die Intransparenz in der Versicherungsaufsicht, kritisert der BdV. Kleinlein ärgert sich vor allem darüber, dass die Novelle keine übergeordnete Kontrollinstanz vorsehe. Stattdessen werde die Entscheidungsgewalt zu vielen Detailregelungen dem Bundesfinanzministerium oder der Finanzaufsichtsbehörde Bafin zu überlassen. Dadurch könnten wichtige Weichenstellungen zur Altersvorsorge, so Kleinlein weiter, ohne demokratische Kontrolle vorgenommen werden.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt unter anderem die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung oder die Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung. Die Überarbeitung des VAG ist die Einführung des EU-Finanzregelwerks Solvency II geschuldet, das ab 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Solvency II strebt die EU-weite Harmonisierung des Aufsichtsrechts für Versicherer an und soll die Branche für künftige Kapitalmarktkrisen wappnen. (lk)
Foto: DAV