Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Sozialversicherung werden laut Longial regelmäßig zu Jahresbeginn an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Entscheidend für die Rechengrößen für 2015 sei dabei die Einkommensentwicklung im Jahre 2013, heißt es.
Fast alle Rechengrößen nach oben angepasst
Da Löhne und Gehälter um 1,99 Prozent (alte Bundesländer) beziehungsweise um 2,19 Prozent (alte Bundesländer) angestiegen seien, wurden Longial zufolge fast alle Rechengrößen nach oben angepasst. Die neuen Rechengrößen haben demnach auch auf die bAV Auswirkungen: Die Grenzen für die steuerliche und sozialversicherungsrechtlich geförderte Entgeltumwandlung (Paragraf 3 Nr. 63 EStG) steigen an. Ebenso die Höchsthaftungsgrenzen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) und die sogenannte Bagatellgrenze für die einseitige Abfindbarkeit von Betriebsrenten nach Paragraf 3 Abs. 2 BetrAVG.
Arbeitgeber über erhöhte Obergrenzen informieren
„Arbeitnehmer, die Entgeltumwandlung betreiben, sollten über die Erhöhung der Obergrenzen informiert werden“, betont Kolvenbach. Soweit der Arbeitgeber den Beitrag bezahle, sollte er prüfen, so der Rat des Longial-Chefs, „ob dieser sich automatisch an neue Grenzen anpasst oder ob hier Handlungsbedarf besteht“.
Administrativ herausfordernd werde es, wenn der bestehende Beitrag die Obergrenzen übersteigt: Dann müsse der auf Paragraf 3 Nr. 63 entfallende Anteil neu festgelegt und in den Abrechnungssystemen verankert werden, erklärt Longial. Eine detaillierte Übersicht der aktuellen Rechengrößen stellt das Unternehmen auf seiner Webseite zur Verfügung.
Seite drei: Niedrigzinsumfeld bleibt auch 2015