Der amerikanische Projektpartner dagegen strebt in der Regel nach einer Renditemaximierung. Diese erreicht er, da er nach Überschreiten einer Hürde einen überproportionalen Gewinnanteil erhält. Das Wichtigste bei dieser Regelung ist jedoch, dass sich ein Projektentwickler oder Immobilien-Bestandshalter nur dann auf solche Regelungen einlassen wird, wenn er absolut überzeugt von seiner Immobilie ist.
Gemeinsam investieren
Denn läuft das Investment wirtschaftlich nicht so wie erwartet, leidet er zuerst, da vorrangig die Investoren bedient werden. Er wird sich daher nur dann darauf einlassen, wenn es sich um ein aus seiner Sicht so attraktives Investment handelt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Fehlschlages sehr gering ist.
Dieses Prinzip des „gemeinsamen Investierens“ sichert die Interessenkongruenz sehr viel besser als eine Partizipation des Managements am Erfolg. Erfolgsabhängige Vergütungen für das Management sind keine schlechte Sache, aber aus Sicht des Investors sichert die oben beschriebene Vorrangstellung seine Interessen sehr viel wirksamer. Und der Anreiz für den Projektpartner, die Investition zum Erfolg zu führen, ist natürlich dann am höchsten, wenn er mit nicht unerheblichen Mitteln selbst beteiligt ist.
Auf Vorrangstellung achten
Ist er hingegen nur mit einem kleinen Betrag beteiligt, riskiert der Projektpartner allenfalls, dass sein Gewinn ein wenig gemindert wird. Deshalb sollten Anleger darauf achten, dass eine wirklich signifikante Beteiligung (nicht geringer als 20 Prozent) gegeben ist und dass ihnen eine Vorrangstellung eingeräumt wird.
Autor Volker Arndt ist Geschäftsführer der US Treuhand Verwaltungsgesellschaft für US-Immobilienfonds mbH
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Foto: US Treuhand