Darüber hinaus befragten die Studienmacher die Vermittler danach, welche Art von Veränderungen durch das LVRG im Vergütungssystem nach ihrem Kenntnisstand erfolgt oder geplant seien. Am häufigsten nannten die Befragten die Senkung des Abschlussprovisionssatzes ohne weiteren Ausgleich.
Zudem würden relativ oft Teile der Abschlussprovision auf die Laufzeit verteilt sowie die Stornohaftung verlängert. Die Variante, die gesamte Vergütung auf die Laufzeit zu verteilen, scheint hingegen bislang eher bedeutungslos zu sein (siehe Tabelle).
In der Krankenversicherung ist die 10-MB-Plus-Vergütung passé
Weiter berichten die Studienmacher, dass in der Krankenversicherung keine Abschlussvergütungen mehr erkennbar seien, die über den seit 2012 geltenden gesetzlichen Deckel hinausgehen. „Gab es 2011 noch vereinzelt Abschlussprovisionen bis deutlich über zwölf Monatsbeiträge, so werden 2015 keine Werte über zehn Monatsbeiträge hinaus genannt“, heißt es. Demnach sind die durchschnittlichen Kranken-Abschlussprovisionen vor allem bei Maklern leicht gesunken.
In der Sachversicherung soll die durchlaufende Vergütung auch im Vertretervertrieb an Bedeutung gewinnen. In der Kfz-Versicherung habe eine Annäherung der durchschnittlichen Provisionssätze in den drei Vertriebswegen stattgefunden.
Weitere Anpassungen sind zu erwarten
Bei übergreifender Betrachtung aller Sparten lasse sich erkennen, berichten die Autoren, „dass das Provisionsniveau, insbesondere in der Ausschließlichkeit, zwischen 2011 und 2015 leicht angestiegen ist“. Nur in der Krankenversicherung sei die durchschnittliche Abschlussprovision leicht gesunken.
„Wir können aber davon ausgehen, dass dem Versicherungsvertrieb insgesamt noch größere Veränderungen bevorstehen“, erwartet Wissenschaftler Radtke. „Der Vertrieb muss sich an die geänderten Vergütungssysteme anpassen, wird dies vielfach aber nur mit Übergangshilfen bewältigen können.“ (lk)
Foto: Fachhochschule Dortmund