Weiter betonen die Konflikt-Experten, dass dem Beratungs- und Antragsgespräch vor Abschluss eines BU-Vertrages eine große Bedeutung zukomme. Demnach gab es anders als in den Vorjahren mehrfach Beschwerden von Versicherungsnehmern, die bereits seit vielen Jahren gegen Berufsunfähigkeit versichert waren, diesen Vertrag jedoch aufgegeben und einen Neuvertrag abgeschlossen hatten.
Ein wichtiger Streitpunkt: Wann beginnt und wann endet die Leistungsphase?
„Sie waren zwischenzeitlich ärztlich behandelt, untersucht oder beraten worden, unterließen es jedoch, dies anzugeben, obwohl der neue Versicherer in Textform nach Beschwerden und ärztlichen Behandlungen gefragt hatte“. Dies nahm der Neuversicherer zum Anlass für den Rücktritt vom Vertrag, hilfsweise für dessen Anpassung oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Anlass für Beschwerden gab weiterhin die Frage, ob der Versicherungsfall eingetreten war und wann gegebenenfalls die Leistung des Versicherers einzusetzen hatte beziehungsweise bis zu welchem Zeitpunkt zu leisten war. In diesem Zusammenhang spielten auch zeitlich befristete Leistungsanerkenntnisse, Leistungsausschlussfristen bei verspäteten Anzeigen, Vereinbarungen über die Versicherungsleistung sowie Leistungseinstellungen im späteren Nachprüfungsverfahren eine wesentliche Rolle. (lk)
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