Wie bewerten Sie die Regulierung durch den Gesetzgeber – Fluch oder Segen?
Die Regulierung durch den Gesetzgeber hat letztlich dazu beigetragen, dass die „Pseudomakler“ vom Markt verschwunden sind, weil sich das Umdecken nicht mehr in der gleichen Art und Weise lohnt – und das ist sicherlich für alle ein Vorteil. Es ist gut für die Branche, es ist gut für die vielen seriösen Versicherungsmakler und letztlich ist das auch gut für bestehende und zukünftige Kunden der PKV.
Das Thema interner Tarifwechsel ist vielen PKV-Versicherten ein wichtiges Anliegen. Spiegelt sich dies auch in den Fragen der Makler zum Thema wider?
Diese Frage lässt sich eindeutig mit Ja beantworten. Ich persönlich befasse mich mit dem Tarifwechselrecht seit 2001 und berate betroffene PKV-Kunden. Seit mittlerweile acht Jahren leite ich auch Versicherungsmakler an, die den Tarifwechsel in ihren Beratungsalltag integrieren wollen. Aufgrund des bisher vorherrschenden Verhaltens der Krankenversicherer, den Wunsch des Kunden zu behindern oder zu blockieren, scheint der interne Tarifwechsel ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Und diesen Anschein erweckt er nicht nur für den Kunden an sich, sondern auch für den Versicherungsmakler. Wer hier nicht über eine fundierte Kenntnis der Sach- und Rechtslage verfügt, der lässt sich sowohl als Kunde, als auch als Versicherungsmakler schnell verunsichern.
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Tragen die neuen Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes dazu bei, die Verunsicherung abzubauen?
Als Kunde, genauso wie als Makler sollte man darauf vertrauen dürfen, dass die Informationen, die man vom Versicherer erhält einerseits vollständig sind und andererseits der Wahrheit entsprechen. Speziell im Tarifwechsel waren die Grenzen zwischen Dichtung und Wahrheit oft fließend. Zum Teil trifft das auch heute noch zu – und daran ändern auch die seit Januar 2016 in Kraft getretenen Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes nicht viel. Der Verband ist bemüht das Image der PKV unter anderem durch solche Maßnahmen zu verbessern. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass die einzelnen Krankenversicherer zum Teil mit der Umsetzung der Leitlinien doch überfordert sind. Für den Versicherungsmakler ergibt sich in diesem Zusammenhang ein ganz anderes Problem.
Seite drei: „Es geht nicht um die größtmögliche Beitragsersparnis“