Dazu kommt: Einmal ausgesprochene Garantien verurteilen Pensionsmanager zu einer sehr konservativen Kapitalanlagestrategie, mit der diese Garantien sehr sicher erwirtschaftet werden sollen. Derzeit ist aus einer solchen Anlage jedoch mit gar keiner Rendite zu rechnen. Risikobehaftete Anlageformen mit einer höheren Rendite sind kaum möglich. Der Wegfall der Garantie könnte mehr Flexibilität bei der Wahl des Vermögensaufbaus ermöglichen – und damit bessere Leistungen für die Betriebsrentner bedeuten. Das Erfolgsrezept hinter der Zielrente besteht aber vor allem auch darin, zahlreiche Puffer nutzen zu können: Denn durch die Langfristigkeit der Kapitalanlage besteht die Möglichkeit, kollektive Schwankungsreserven zu bilden und die Beiträge der Arbeitgeber umzuverteilen. Das funktioniert natürlich umso besser, je größer das Kollektiv ist. Daher eignet sich das Zielrenten-Modell für Einzelzusagen eher weniger, bietet sich aber als Konzept für eine flächendeckende Branchenlösung an.
Einbindung im Sozialpartnermodell: Gute Voraussetzung für die Zielrente
Deshalb ist es auch das Bestreben des Bundesarbeitsministeriums, die Zielrente in das geplante Konzept des Sozialpartnermodells einzubinden. Die Betriebsrente soll im Rahmen dieses Modells auf Tarifvertragsbasis geregelt, Arbeitgeber sollen von der Haftung für die Versorgungszusagen befreit werden. Die Durchführung der Zielrenten in die Hände der Sozialpartner zu legen, ist sinnvoll. Denn aus Sicht des Arbeitnehmers hängt ihr Erfolg stark davon ab, wie verantwortungsvoll der durchführende Versorgungsträger die Kapitalanlage betreibt. Diese Verantwortung scheint bei einer Tariflösung gut aufgehoben. Zusätzlich könnten maßvolle gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben eine Art Sicherheitsnetz bieten, damit die Flexibilität bei der Kapitalanlage für künftige Betriebsrentner nicht von Nachteil ist.
Mark Walddörfer ist Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial GmbH in Düsseldorf.
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