Ein Diskussionspunkt mit der BaFin war demnach zum Beispiel die Darstellung der Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Sie müssen im Prospekt aufgeführt werden, verlangt das VermAnlG.
Zu Beginn einer Emission macht das durchaus Sinn, weil es sich dabei in der Regel um die Initiatoren oder Hintermänner handelt. Innerhalb des ersten Jahres waren jedoch schon über 200 Anleger als Kommanditisten beigetreten, berichtete Neitzel.
Sie alle namentlich und womöglich mit den obligatorischen Angaben zu etwaigen Vorstrafen und Insolvenzen als aktuelle Gesellschafter im Prospekt aufzuführen, wäre wohl weder den betreffenden Anlegern zuzumuten, noch wäre es praktikabel oder hätte gar irgendeinen Informationswert. Nach Letzterem scheint aber ohnehin kaum noch jemand zu fragen. Hauptsache, die Formalien sind erfüllt.
Schwere Geburt
Immerhin hatte die BaFin offenbar ein Einsehen. Jedenfalls enthält der neue Prospekt zu den aktuellen Gesellschaftern des Emittenten neben den Neitzel-Gesellschaften nun lediglich Angaben zum Treuhänder sowie die Information, dass dieser gut fünf Millionen Euro Gesellschaftskapital für die bisherigen Anleger hält. Eigentlich liegt diese Art der Darstellung auf der Hand. Warum sie eine so schwere Geburt war, ist insofern nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Dabei war es wohl nur ein Punkt von vielen.
Der Vorgang belegt zweierlei. Erstens: Die BaFin schaut auch bei den Emissionen nach VermAnlG genau hin. Es handelt sich also keineswegs um einen unregulierten Bereich, auch wenn sich die Prüfung hauptsächlich auf formale Kriterien bezieht und die Behörde keine inhaltliche Kontrolle vornimmt. Zweitens: Die BaFin muss schneller werden.
Zwar ist von außen kaum zu beurteilen, ob Verzögerungen wirklich immer nur der BaFin anzulasten sind oder ob auch die Unternehmen manchmal zu langsam arbeiten oder sich dumm anstellen. Doch Neitzel ist kein Einzelfall.