Wenn die materielle Existenz am seidenen Faden hängt

Geht die Arbeitskraft verloren, sind schnelle und unbürokratische Leistungen gefragt. Denn: Je länger die Erkrankung andauert, desto größer wird die Versorgungslücke. Für Angestellte gilt: Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wird schon nach sechs Wochen durch das Krankengeld abgelöst, und dies beträgt maximal 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Der Anspruch auf Krankengeld ist nach längstens 72 Wochen erschöpft.

Für Selbständige ist die Situation oft sogar noch dramatischer, weil das Einkommen ab dem ersten Krankheitstag komplett wegbricht. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer bieten deshalb Leistungen bei „gelbem Schein“ an. Das heißt: Wer mindestens sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben ist, bekommt Leistungen in Höhe seiner BU-Rente – auch, wenn über seinen Antrag auf BU-Rente noch gar nicht entschieden ist. Das wirkt wie eine Überbrückungshilfe vom ersten Krankheitstag bis zur Entscheidung über die BU-Rente.

Leistung „ohne Wenn und Aber“

Die BU zahlt, wenn der Kunde seinen zuletzt ausgeübten Beruf krankheitsbedingt ununterbrochen für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise aufgeben muss. Darin liegt ein wichtiger Unterschied zur staatlichen Erwerbsminderungsrente: Sie bekommt nur, wer überhaupt nicht oder nur noch eingeschränkt in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit auszuüben, und zwar unabhängig von seiner Ausbildung und seinem bisherigem Status.

Konkret: Der Staat könnte einen Ingenieur zu einer Hilfstätigkeit als Pförtner verpflichten. Diese sogenannte Verweisung gibt es bei guten BU-Policen nicht. Hier gilt: Kann der Kunde seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen, hat er gemäß seinen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Rente.

Seite vier: Orientierungshilfe im Policendschungel

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