Prospekthaftung: BaFin gibt Entwarnung – ein wenig

Dass eine Behörde ohne entsprechende Gesetzesgrundlage nicht aktiv werden kann, ist ein wichtiges und richtiges Prinzip eines Rechtsstaats. Doch wenn das Gesetz schlampig formuliert wurde, ist das Ergebnis unter Umständen höchst unbefriedigend – vor allem dann, wenn die allgemeine Erwartungshaltung eine andere ist.

Insofern gibt die BaFin-Antwort in gewisser Weise auch Entwarnung. Denn heute ist die Rechtslage anders. „Der Gesetzgeber hat die Problematik erkannt und reagiert“, erklärt Kula. „Das Vermögensanlagengesetz hat im Jahr 2012 die Prüfungskompetenz der BaFin auf die innere Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit ausgeweitet“, so die Pressesprecherin weiter.

Sie schränkt jedoch ein: „Nach wie vor ist die inhaltliche Prüfung eines Prospekts – etwa im Hinblick auf die Bonität des Anbieters, die Seriosität des Angebots oder allgemein auf inhaltliche Richtigkeit – nicht Gegenstand des gesetzlichen Prüfungsauftrags bei der Prospektprüfung.“ Dennoch dürfte es durch die Kohärenzprüfung der BaFin für einen Anlegeranwalt deutlich schwieriger sein, einen heutigen Vermögensanlagenprospekt anzugreifen als einen Prospekt von 2006.

Ablehnung bei „sonstiger Inkohärenz“

Etwas anders sieht es bei den alternativen Investmentfonds (AIF) aus. Dort ist eine Kohärenzprüfung der BaFin im Gesetz nicht explizit vorgesehen. Nach dem KAGB stünden die Aufsicht über die Unternehmen, die diesem Gesetz unterfallen, sowie die Prüfung und Genehmigung von Anlagebedingungen im Fokus, so Dominika Kula.

Eine vergleichbare Norm wie das Prüfungskriterium der Kohärenz sei im KAGB nicht geschaffen worden und der Verkaufsprospekt nur eine von mehreren Unterlagen beziehungsweise Angaben, die der BaFin für eine Vertriebsanzeige vorzulegen seien.

Die Behörde sieht AIF-Prospekte demnach nur auf Vollständigkeit durch. Falle dabei eine „sonstige Inkohärenz“ auf, weise die BaFin die einreichende KVG regelmäßig auf diesen Umstand hin und könne den Vertrieb untersagen, wenn die inkohärenten Angaben nicht beseitigt werden, so Kula.

Seite 3: AIF-Prüfung eher dem Zufall überlassen

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments