Eine gefährliche Falle im KAGB

Mindestens ebenso gefährlich kann es werden, wenn das Management die spezielle Regelung nicht kennt oder nicht ernst nimmt. Das wird bei Altfonds, die nicht von einer KVG betreut werden, häufig der Fall sein. Der Fonds mutiert dann womöglich unbemerkt zum AIF, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Bekommt die BaFin Wind davon, können die Folgen gravierend sein: Sie kann die Anpassung an das KAGB verlangen und – sofern diese nicht erfolgt – die Abwicklung des Fonds verfügen. Zudem kann sie die Geschäftsleiter persönlich belangen, weil sie ein unerlaubtes Investmentgeschäft betreiben.

Die Anleger haben so oder so das Nachsehen und je länger der KAGB-Stichtag zurückliegt, desto mehr Altfonds werden von der Problematik betroffen sein. Dabei ist die enge Auslegung längst überflüssig: Die Vorschrift hat ihren Zweck erfüllt und unerwünschte „Übergangsmodelle“ verhindert.

BaFin muss FAQ anpassen

Nun muss die BaFin handeln. Sie muss ihre FAQ anpassen, was ohne Gesetzesänderung einfach möglich sein dürfte. Mindestens muss sie werterhaltende Maßnahmen inklusive Umgestaltungen und notwendige Erweiterungen zulassen, auch wenn sie 20 Prozent des Objektwertes überschreiten.

Ebenfalls kein vernünftiger Grund ist aber auch dafür ersichtlich, dass wertsteigernde Investitionen weiterhin generell ausgeschlossen sein sollen – auch dann, wenn sie aus vorhandenen Mitteln oder durch zusätzliches Fremdkapital finanziert werden können. Warum sollen die Gesellschafter das nicht entscheiden und davon profitieren dürfen?

Missbrauchsmöglichkeiten und die Notwendigkeit des Schutzes neuer Anleger gäbe es schließlich nur dann, wenn auch Investitionen zulässig wären, für die zusätzliches Eigenkapital am Kapitalmarkt eingesammelt werden soll. Nur für diesen Fall ist nachvollziehbar, dass eine AIF-Konzeption erforderlich ist. Alles andere ist behördliche Prinzipien-Reiterei, die zu ernsthaften Schäden für Anleger führen kann.

Lesen Sie das komplette Interview mit Flex-Fonds-Chef Gerald Feig in der neuesten Cash.-Ausgabe 7/2017, ab Donnerstag (22. Juni) im Handel.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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