Baufinanzierung: Sechs Vokabeln die man kennen sollte

4. Sondertilgung

Heutzutage ermöglichen die meisten Banken laut Baufi24 eine einmalige Sondertilgung – also die außerplanmäßige Rückzahlung eines Betrages, zusätzlich zu den monatlichen Raten – von bis zu fünf Prozent der Darlehenssumme pro Jahr.

Wer während der Kreditlaufzeit unverhofft größere Geldbeträge zur Verfügung hat, sei deshalb gut beraten, den Darlehensbetrag in Form einer Sondertilgung zu reduzieren.

Dabei gelte den Baufinanzierungsexperten zufolge: Je früher solche Zahlungen geleistet werden, desto besser, denn so zahlen Immobilienbesitzer den Kredit deutlich schneller ab und müssen auch weniger Zinsen begleichen.

5. Vorfälligkeitsentschädigung

Immer dann, wenn ein Kreditnehmer vorzeitig aus seinem Darlehensvertrag aussteigen wolle, komme die Vorfälligkeitsentschädigung zum Tragen. Dies sei zum Beispiel beim Verkauf der Immobilie der Fall. Sie solle den finanziellen Schaden ausgleichen, den die Bank durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages erleidet.

Auch wenn ein vertraglich vereinbartes Darlehen nicht angenommen werde, könne die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dabei hänge die Höhe der Kosten vom Zinssatz ab, den das Kreditinstitut bei einer Ersatzanlage erhalte. Je niedriger der Zinssatz, desto höher falle die Entschädigung aus.

Die Bank dürfe dabei aber nicht willkürlich vorgehen, sondern müsse als Grundlage die Rendite für Pfandbriefe heranziehen. Laut Baufi24 entfallen diese Kosten nach zehn Jahren Laufzeit.

Seite drei: Eigenkapital

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