Sollten die Grünen sich damit durchsetzen, weil FDP und Union andere Dinge wichtiger sind, wären die Folgen dramatisch: Der freie Vertrieb in seiner heutigen Form wäre Geschichte, ein Großteil der freien Vermittler würde die Umstellung auf die BaFin wohl nicht packen und auch Banken sowie die Anbieter von Sachwertanlagen müssten ihre Geschäftsmodelle komplett umstellen.
Nach einem Provisonsverbot hätte ein Großteil der Verbraucher zudem keinen Zugang mehr zu Finanzberatung, wie die Erfahrungen aus Großbritannien belegen, und der Absatz zum Beispiel von Alternativen Investmentsfonds (AIFs) würde noch weitaus schwieriger als ohnehin schon.
Immerhin: Bei den Provisionen wollen selbst die Grünen eine Übergangsfrist. Das geht aus „Wahlprüfsteinen“ hervor, die der Branchendienst „kapital-markt intern“ vor der Wahl bei den Parteien abgefragt hat. Demnach fordern die Grünen einen „sukzessiven Übergang von der Provisionsberatung zur unabhängigen Honorarberatung“ und einen „klaren Zeitplan“ hierfür bis 2030.
Zwei weitere Themen auf der Agenda
Es wird sich also wohl nicht sofort alles Knall auf Fall ändern, selbst wenn die Grünen sich hier durchsetzen sollten.
Deutlich kurzfristiger stehen bei zwei weiteren Themen Veränderungen aufgrund politischer Entscheidungen an beziehungsweise im Raum: Bei der Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II auch für den freien Vertrieb sowie bei der Frage, in welcher Form künftig noch Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) möglich sind.
Um MiFID II kommt grundsätzlich keine künftige Bundesregierung herum, da es sich um eine europäische Vorschrift handelt. Zu entscheiden ist aber vor allem die Frage, ob auch der freie Vertrieb – wie bereits für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute ab Anfang 2018 beschlossen – zur Aufzeichnung der Kommunikation mit den Kunden verpflichtet wird.