Auch Christian Hammer, Geschäftsführer des Vertriebs NFS Netfonds, bestätigte auf dem Cash.-Branchengipfel in Hinblick auf die Aktivitäten der Emissionshäuser und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen): „Die sind alle noch nicht fertig.“ NFS sei schon seit Monaten mit MiFID II aktiv. „Doch viele KVGen tun sich noch schwer damit“, so Hammer.
So zeichnet sich ab, dass der bei manchen Anbietern ohnehin schleppende Produktabsatz ab Anfang 2018 weiter ins Stocken geraten wird. Das betrifft zunächst den Vertrieb über KWG-Institute. Er fällt unter das neu gefasste WpHG.
Der freie Vertrieb nach Paragraf 34f Gewerbeordnung hingegen hängt weiter in der Luft. Für die erforderliche Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) liegt – soweit bekannt – weiterhin noch nicht einmal ein Entwurf vor.
Neue FinVermV wohl nicht vor März 2018
Branchenkenner gehen mittlerweile davon aus, dass die neue FinVermV wahrscheinlich nicht vor März 2018 verabschiedet wird und frühestens zur Jahresmitte in Kraft tritt. Vermutlich kann der freie Vertrieb zunächst nach den bisherigen Vorschriften weiterarbeiten. Das gibt ihm zwar etwas Aufschub, aber die Vorbereitungszeit auf die neuen Regeln wird dann wohl äußerst kurz.
Die voraussichtliche Hängepartie hängt auch mit der schwierigen Regierungsbildung nach der Bundestagswahl zusammen, die sehr zäh anläuft. In dieser Woche – mehr als drei Wochen nach der Wahl – sind gerade einmal die ersten Sondierungsgespräche für eine Jamaika-Koalition aus CDU/CSU, FDP und Grünen anberaumt.
Erst danach können die konkreten Koalitionsverhandlungen beginnen. Selbst Optimisten rechnen frühestens bis Weihnachten mit einem Koalitionsvertrag. Bis die neue Regierung dann handlungsfähig ist, kann es locker bis Januar oder Februar dauern.