Drittens: Die Kritik an Riester basierte im Wesentlichen auf Vorurteilen. So wurde oft die These verbreitet, die Förderung begünstige vor allem Besserverdienende. Richtig ist, dass Riester gerade Geringverdienern die höchsten Sparanreize bietet. Denn die Förderlogik ist so angelegt, dass Beschäftigte mit niedrigen Einkommen und mit Kindern durch die staatlichen Zulagen besonders hohe Förderquoten auf die von ihnen zu zahlenden (geringen) Eigenbeiträge erhalten. Wenn im Ergebnis diese „Zielgruppe“ immer noch zu wenig „riestert“, muss man fragen, wie diese Menschen noch besser erreicht werden können, darf aber nicht behaupten, die Besserverdienenden würden bevorzugt.
Ein weiterer Klassiker aus der Liste der Vorurteile: Riester-Verträge bieten eine zu geringe Rendite. Dazu muss man sagen: Riester kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass die langfristigen Kapitalmarktzinsen von der Europäischen Zentralbank an die Null-Prozent-Linie gedrückt wurden. Kein privates Vorsorgeprodukt, auch kein staatliches, kann sich auf Dauer gegen einen solchen Global-Trend stemmen. Dass mit Riester-Produkten darüber hinaus auch andere Risiken abgedeckt werden, sei hier nur am Rande erwähnt.
Mein Fazit
In der Vergangenheit gehörte Kritikpunkte an „Riester“ waren entweder gar nicht Riester-spezifisch (angeblich zu geringe Verzinsung) oder resultierten aus einem Nicht-Verstehen(-Wollen) der Funktionsweise der staatlichen Altersvorsorgeförderung (angeblich Besserverdiener im Vorteil). Deshalb ist es gut, dass die Politik die Riester-Förderung mit der Erhöhung der Grundzulage ab 2018 gestärkt hat. Auch war es grundsätzlich richtig, mit der Eigenheimrente die selbstgenutzte Immobilie in die Altersvorsorgeförderung einzubeziehen. Und: Wohn-Riester leistet einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz der privaten Altersvorsorge und bekommt zu Recht Unterstützung von Verbraucherschutzseite.
Axel Guthmann ist Leiter der LBS-Bundesgeschäftsstelle.
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