Ansprüche retten mit Rentensplitting

Das Verfahren für die Kürzung der Witwenrente ist sehr kompliziert. Der aktuelle Freibetrag für sämtliche Einkommensarten liegt in den alten Bundesländern bei 819,19 Euro und in den neuen Bundesländern bei 783,82 Euro.

Alle Einkommensarten, auch Vermietung, private oder betriebliche Rentenbezüge, werden mit dem Bruttobetrag angesetzt und gekürzt mit unterschiedlichen Prozentsätzen. Was den Freibetrag übersteigt, unterliegt mit einem Anteil von 40 Prozent der Kürzung der Hinterbliebenenrente, was auch zum Wegfall führen kann.

Rentenberater hinzuziehen

Das Rentensplitting führt immer zum unwiderruflichen Verzicht auf Witwenrente. Diese Regelung ist für vermögende Rentner interessant und sollte von einem Fachmann begutachtet werden, denn es gibt kein Zurück.

Spezielle Rentenberater sind Anwälte des Kunden und setzen sich für deren Belange ein. Sie sind im Bereich Sozialrecht spezialisiert und vertreten notfalls auch vor Gericht. Um auf modernem Weg zu einer Entscheidung zu kommen, vermittelt das Institut Generationenberatung an Rentenberater.

Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.

Foto: Institut Generationenberatung

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