Werden sich die Eheleute einig, können sie das gemeinsame Haus oder die Wohnung an Dritte verkaufen oder vermieten. Die Einnahmen teilen sie dann zu gleichen Teilen auf. Bei einem Verkauf und einer vorzeitigen Auflösung des Baukredites kommen sie allerdings auch hier nicht um die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung herum. Verstehen sich Ehegatten auch nach der Trennung noch gut und können sich vorstellen, gemeinsam als Vermieter aufzutreten, ist daher die Vermietung des Wohnraums eine günstige Lösung. Beide bedienen dann weiterhin den Kredit und profitieren von den Mieteinnahmen.
Unromantisch, aber wahr: Vorsorge ist von Vorteil
„Wer verliebt ist, möchte sich in der Regel nicht mit den Folgen einer Trennung beschäftigen“, meint Henning Ludwig. Dabei haben auch glückliche Paare durch das Aufsetzen eines Ehevertrages keinerlei Nachteile. Im besten Fall wird er nie benötigt und verstaubt im hintersten Fach des Aktenschrankes. Aber im Ernstfall sorgt er dafür, dass die Eheleute auf viele Fragen rund um die Scheidung vorbereitet sind.
Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung stellt die Restschuldversicherung dar. Sie schützt die Kreditnehmer vor Pfändungen und steigenden Schulden, wenn er den Kredit zum Beispiel aufgrund unverschuldeter Arbeitslosigkeit nicht mehr bedienen kann. Auch der Scheidungsfall kann in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. (fm)
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