DVAG rät zur richtigen Versicherung im Ehrenamt

Wer sich allerdings außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle engagiert und beispielsweise aus Eigeninitiative Flüchtlinge zu privaten Ausflügen einlädt oder Kleiderspenden für Obdachlose sammelt und diese dann verteilt, ist nicht gesetzlich versichert. „Kommt es dabei zum Unfall, wird der erlittene Schaden auch noch zum finanziellen Risiko, insbesondere bei dauerhaften Unfallfolgen wie Invalidität“, so die DVAG. Dabei gilt: Je schwerwiegender die bleibenden gesundheitlichen Folgen eines Unfalls sind, desto kostspieliger sind meist die späteren Ausgaben.

Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung erst eine Rente zahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent gemindert ist. Eine private Unfallversicherung hingegen zahlt Beiträge meist schon bei einem niedrigeren Invaliditätsgrad aus. Für reisefreudige Ehrenamtler gilt: Die private Unfallversicherung schützt weltweit und rund um die Uhr. So wären Helfer zum Beispiel auch beim Transport von Spenden in andere Länder versichert.

Privater Haftpflichtschutz ist unerlässlich

Zudem sollte jeder Erwachsene – unabhängig vom freiwilligen Engagement – eine private Haftpflichtversicherung abschließen, denn wer Personen- oder Sachschäden an Dritten verursacht, kann dafür haftbar gemacht werden. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sollte darauf geachtet werden, dass diese auch explizit in der Police aufgeführt sind.

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