Was werden 2018 die bestimmenden Themen im Vertrieb sein?
Schünemann: Viele Geschäftsmodelle müssen sich aus Gründen der Effizienz-, Qualitäts- und Einkünftesicherung weiter neu justieren. Dabei wird es im Besonderen darum gehen, der Bewältigung des rechtlichen Aufwands mit angemessenen Lösungen zu begegnen.
Ungeachtet dessen werden die unverminderten Debatten rund um Niedrigzins, Altersarmut, Pflegenotstand oder auch neuer Risiken wie Cybercrime den Aufklärungs- und Beratungsbedarf insgesamt befördern.
An dieser Stelle wird es für den Makler entscheidend bleiben, alles Notwendige dafür zu tun, um weiterhin gegenüber seinen Kunden als Ansprechpartner erster Wahl wahrgenommen zu werden.
Die Umsetzungen von IDD und Mifid II in deutsches Recht verschärfen die regulatorischen Bedingungen für Berater erheblich. Wie unterstützen Sie Ihre Partner?
Ulbricht: Im Zuge der komplexen Aufgabenstellung betreffend beider Regelwerke fokussieren wir uns bereits seit Langem darauf, sämtliche Anforderungen sowohl IT-gerecht als auch anwenderoptimiert zur Verfügung zu stellen.
Unser breit gefächertes Unterstützungsangebot erstreckt sich dabei unter anderem auf vereinfachende wie rechtskonforme Beratungsprozesse, automatisierte wie leistungsfähige Datenverarbeitungsprozesse, geht über gesicherten Telefonaufzeichnungs-Support, bis hin zu zielgruppenorientierten Vergleichs-, Qualitätsrankings- und Abschlusstools.
Zu alledem wissen Makler mit unser BfV Bank für Vermögen einen Partner zur Seite, bei dem man sich schon heute über unser erfolgreiches Private-Investing-Konzept einer, den Vorgaben von Mifid II entsprechenden, standardisierten Vermögensverwaltung auf Fondsbasis bedienen kann.
Seite drei: „Unschlagbares Alleinstellungsmerkmal persönliche Vertrauensebene“