Dann würden also jedes Jahr um die 37.000 Prüfberichte bei der ohnehin überlasteten Aufsichtsbehörde in Frankfurt oder Bonn eintrudeln. Schon in diesem Szenario möchte man den Beamten zurufen: „Na dann viel Spaß, liebe BaFin“. Noch mehr Arbeit kommt auf die Aufseher zu, wenn sie – was zu erwarten ist – mit weiteren Kontrollaufgaben betraut werden sollen.
Eine neue Mega-Abteilung bei der BaFin wäre wohl auch dann erforderlich, wenn der freie Vertrieb tatsächlich abgeschafft würde und eine eigene Lizenz nach dem Kreditwesengesetz (KWG) benötigt oder unter ein Haftungsdach schlüpfen muss, auch wenn der Groko-Vertrag das nicht hergibt.
In diesem Fall, der einem Berufsverbot für die freien Finanzdienstleister gleichkäme, würden wahrscheinlich die meisten Vermittler ihre Selbständigkeit aufgeben und das Haftungsdach wählen. Es bliebe aber sicherlich noch eine ordentliche Anzahl, die eine eigene KWG-Lizenz beantragt.
Was kann die BaFin besser?
So oder so hat bisher noch keiner der Ideologen schlüssig erklärt, was genau über die bestehenden Vorschriften hinaus eigentlich zu verbessern wäre und warum die zentralistische BaFin besser als die Gewerbeämter und IHKen vor Ort in der Lage sein soll, die Umsetzung im Einzelfall zu kontrollieren.
Offen bleibt auch, was eine „schrittweise“ Übertragung zu bedeuten hat und wie mehrere Stufen bis zur BaFin-Regulierung überhaupt aussehen könnten. Möglicherweise wird ein erster Schritt bereits im Zuge der anstehenden Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zur Umsetzung der EU-Richtlinie MiFID II angestrebt.
Sie ist überfällig, weil der nach EU-Recht eigentlich verbindliche Termin für die nationale Umsetzung der MiFID II am 3. Januar 2018 schon weit überschritten ist. Die Anforderungen an den freien Vertrieb müssen damit ohnehin weitgehend an die Institute angeglichen werden, was auch der Frage, wer die Aufsicht darüber übernimmt, sicherlich einen Großteil ihres Schreckens nimmt.