Dass mit der FinVermV-Neufassung schon der „große Wurf“ für eine wie auch immer geartete BaFin-Aufsicht erfolgt, erscheint jedoch unwahrscheinlich. Dafür ist die Zeit wohl zu knapp, zumal einiges Gezerre um die Verordnung zu erwarten ist.
Federführend für die FinVermV ist bislang das Wirtschaftsministerium, das laut Groko-Vertrag von der SPD an die CDU abgegeben wird. Mit einem Wechsel des Aufsichtsregimes zur BaFin würde die Zuständigkeit in das Finanzministerium wandern, das wiederum von der CDU an die SPD fällt. Die Konstellation wird wahrscheinlich weder einer sachgerechten Lösung noch einem schnellen politischen Umsetzungsprozess besonders zuträglich sein.
Justiz und Verbraucherschutz bleibt SPD-Ressort
Keine gute Nachricht für den freien Vertrieb ist insofern auch, dass neben dem Finanzressort auch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (weiterhin) von der SPD geführt wird und sich wahrscheinlich kräftig einmischen wird.
Das lässt nichts Gutes erwarten, auch wenn der als Finanzminister gehandelte Olaf Scholz (SPD) sicherlich nicht zu den linken Ideologen in seiner Partei zählt. Ob er ihnen viel entgegensetzen wird, bleibt indes abzuwarten.
Also: Noch ist – inklusive der Frage, ob die Groko überhaupt zustande kommt – nicht viel entschieden. Allerdings hat sich die Hoffnung, dass sich der Regulierungs-Marathon mit der MiFID-II-Umsetzung endlich dem Ende entgegen neigt, für den freien Vertrieb wohl zerschlagen.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
Foto: Florian Sonntag