Denn daran scheint es noch zu hapern. Das betrifft vor allem die Risikoklassifizierung. Hierzu greifen die meisten KVGen weiterhin auf die Risikomatrix des ehemaligen Sachwerteverbands BSI (seit Anfang 2018 Teil des Immobilienverbands ZIA) zurück, nach der die Fonds hauptsächlich nach verbalen Kriterien in eine von fünf Klassen eingestuft werden.
Sie halten das für ausreichend, weil die EU-Verordnung für „verpackte“ Anlageprodukte (PRIIPs) bei AIFs erst Anfang 2020 in Kraft tritt. Diese schreibt eine siebenstufige Skala vor, auf der die geschlossenen Konzepte nach heutigem Stand durchweg in der zweithöchsten Klasse sechs einzustufen wären.
So versuchen die Anbieter, das Unheil aufzuschieben und wähnen sich damit auf einem guten Weg. Unisono beteuern die von Cash. befragten KVGen, dass der Übergang zur MiFID II weitgehend reibungslos vollzogen wurde.
Vertrieb weit weniger euphorisch
Weit weniger euphorisch klingen da die Stimmen aus dem Vertrieb. So bezeichnet Christian Hammer, Geschäftsführer der NFS Netfonds Financial Service GmbH, die Umstellung der KVGen auf die neuen Vorschriften als „durchwachsen“. Immerhin: Alle KVGen hätten sich Mühe gegeben und insgesamt einigermaßen ordentliche Unterlagen abgeliefert, sagt er. Im Detail besteht aber noch einiger Nachjustierungsbedarf, auch bei den Kostendarstellungen.
Noch deutlich kritischer äußert sich Helmut Schulz-Jodexnis, Leiter des Bereichs Sachwertanlagen beim Vertrieb Jung, DMS & Cie. (JDC). Er habe nur für einen Teil der Produkte – AIFs und Vermögensanlagen – überhaupt die erforderlichen Informationen erhalten.
Die anderen Produkte sind bis auf Weiteres vom Vertrieb des JDC-Haftungsdachs ausgenommen. Auch bei den verbleibenden Anbietern seien die Darstellung und die Maßstäbe nicht einheitlich, bemängelt Schulz-Jodexnis. So nehmen einige KVGen die Zielmarktbestimmung verbal vor, andere tabellarisch. Das erschwert die notwendige „Übersetzung“ in eine einheitliche Matrix.