Während man als Wohnungseigentümer über Veränderungen des Sondereigentums, beispielsweise den Einbau einer Küche oder die Modernisierung eines Bades, frei entscheiden darf, ist das bei Veränderungen am Gemeinschaftseigentum nicht der Fall.
Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören typischerweise etwa die Fassade, das Dach, der Fahrradkeller, der Fahrstuhl oder das Treppenhaus.
Über den Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum entscheiden die Eigentümer in der Eigentümerversammlung, in der diskutiert und mehrheitlich oder einheitlich entschieden wird.
Im Vorfeld über die Gemeinschaft informieren
Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte sich auf jeden Fall mit der Teilungserklärung und den letzten drei Eigentümerversammlungsprotokollen auseinandersetzen, dazu mit dem Wirtschaftsplan und den letzten Gesamtabrechnungen sowie den hierauf beruhenden Einzelabrechnungen.
So kann der Interessent feststellen, ob es innerhalb der Gemeinschaft aktuell Konflikte gibt oder ob in naher Zukunft Investitionen anstehen.
Hat der potenzielle Käufer einen Makler eingeschaltet, so übernimmt dieser gern die Prüfung aller Unterlagen und macht seinen Kunden auf wichtige Punkte aufmerksam.
So kann dieser vor dem Erwerb abwägen, ob ihm die Vereinbarungen zum Gemeinschaftseigentum ebenso zusagen wie die Wohnung selbst und die Lage.
Autor Daniel Ritter ist Geschäftsführender Gesellschafter der von Poll Immobilien GmbH.
Foto: von Poll Immobilien
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