3. Die Absicherung
Erst wenn ein Notar den Besitzerwechsel im Grundbuch dokumentiert habe, sei der Kauf einer Immobilie in Stein gemeißelt. Weiterhin ermögliche dieses Grundbuch, Immobilien im Testament als Erbschaft zu vermerken, zu beleihen, zu verkaufen oder zu verschenken.
„Darüber hinaus bieten Pflegeappartements einen weiteren Vorteil: Besitzer oder deren nahe Angehörige erhalten ohne lange Wartezeiten einen Pflegeplatz in einer Einrichtung des Betreibers“, erläutert Holze.
Neben dem zukunftssicheren Markt und dem regelmäßigen Mietzins überzeuge auch der gesicherte Pflegeplatz selbst junge Interessierte von den Vorzügen einer Investition. (bm)
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