„Einen riesigen Schritt vorangekommen“

Das Unternehmen ist die führende Crowdinvesting-Plattform. In 2017 hat Ex­poro nach eigenen Angaben 89 Millionen Euro rein online vermittelt und damit das Volumen gegenüber 2016 (22 Millionen Euro) glatt vervierfacht. Für 2018 plant Brunke einen weiteren Umsatzsprung: Ein Volumen in Höhe von 200 Millionen Euro.

Allerdings: Exporo ist – wie die anderen Crowdinvesting-Plattformen auch – kein Anbieter oder Emissionshaus, sondern ein Vertrieb. Die Plattformen geben zwar regel­mäßig den Grundaufbau der Emissionen vor, die konkrete Gestaltung sowie die Ver­kaufsunterlagen verantwortet jedoch der jeweilige Emittent. Dazu zählt das Vermö­gensanlagen-Informationsblatt (VIB), das auch bei Schwarmfinanzierungen vorge­schrieben ist.

Auch diese Emissionen fallen mit Ausnahme der Prospektpflicht unter das VermAnlG und damit in den gleichen recht­liche Rahmen wie die klassischen Angebo­te nach VermAnlG. Das betrifft nicht nur die Emission, sondern auch den Vertrieb. Er muss die gleiche Vorschriften beachten, die auch sonst im freien Sachwertevertrieb gilt. So verfügt Exporo ebenfalls über eine Er­laubnis nach Paragraf 34f Absatz 1 Num­mer 3 Gewerbeordnung.

Simon Brunke reicht das nicht

Das reicht Simon Brunke nicht. An­fang Januar teilte Exporo mit, seit kurz vor Weihnachten auch über eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zu verfügen und startete auf dieser Basis zunächst die Platzierung einer Anleihe mit einem Vo­lumen von knapp fünf Millionen Euro, also eine prospektpflichtige Emission.

In diesem Fall fungiert das Unternehmen auch als Initiator und hat die vier Gebäude in Hannover über eine Tochtergesellschaft selbst erworben. Die Gesamtinvestition von rund zehn Millionen Euro wird jeweils etwa zur Hälfte durch Bankdarlehen und durch Anlegergeld finanziert. Die An­leger erhalten keinen festen Zinssatz, son­dern quartalsweise eine Verzinsung in Hö­he der erwirtschafteten Mietüberschüsse. Sie sind zu 80 Prozent an der Wertentwick­lung der Objekte beteiligt und müssen vor dem späteren Verkauf der Immobilien mehrheitlich zustimmen.

Das Konzept wurde von der BaFin als Anleihe zugelassen, unterscheidet sich wirtschaftlich aber kaum von einem Fonds. Damit wäre auch der Schritt zu prospektpflichtigen Vermögensanlagen und AIFs nicht mehr weit. „Grundsätzlich ist digital vieles möglich und wir sind offen für alle möglichen Vehikel, ob nun Crowd­lending, Crowdinvesting, Anleihe oder auch prospektpflichtige Vermögensanlage beziehungsweise AIF“, antwortet Brunke auf die Frage, inwieweit Exporo auch sol­che Emissionen plant.

Seite 3: Klassischer Vertrieb hält dagegen

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