Die Themen konkrete und abstrakte Verweisung spielen dagegen bei gerade noch zwei Prozent aller Ablehnungen eine Rolle. „Die Zahlen zeigen: Im Fokus der Kritik stehen oft nicht die tatsächlichen Schwachstellen der BU“, sagt denn auch Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter bei Franke und Bornberg.
Er erklärt weiter: „Unsere Analyse zeigt vielmehr, dass Kunden oft mit den Fragebögen bei der Leistungsbeantragung überfordert sind. Zudem müssen Ärzte und Versicherer die gesundheits- und tätigkeitsbezogene 50-Prozent-Schwelle oft ohne genaue Kenntnis der individuellen beruflichen Situation ermitteln. Hier liegt ein systemimmanentes Problem der BU.“
Gemessen hat die Agentur zudem auch die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der vermuteten Berufsunfähigkeit bis zum Tag der Leistungsentscheidung des Versicherers. Hier brauchten die befragten Unternehmen im Jahr 2016 rund 156 Tage (2015: 161 Tage).
In sechs Prozent der Fälle der Leistungsfälle mussten die Versicherer Gutachten einholen. Insbesondere die psychischen (57 Prozent) und orthopädischen (32 Prozent) Erkrankungen fallen dabei deutlich ins Gewicht. Dass diese Gutachten dann allerdings möglichst zu Gunsten der Versicherer ausfallen – dafür sieht die Studie keine Anhaltspunkte.
Sieben machen mit
An der Untersuchung von Franke und Bornberg haben sich, wie in den Vorjahren, sieben Versicherer beteiligt: Die AachenMünchener, Ergo, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life sowie Zurich Deutscher Herold beteiligt.
Sie verwalten mit 4,57 Millionen BU-Versicherte einen maßgeblichen Anteil aller BU-Verträge in Deutschland und stehen immerhin für rund die Hälfte aller Leistungsfälle. Pro Versicherer wurden mindesten 125 Leistungsfälle ausgewertet.
Dabei lag der Fokus insbesondere auf komplizierten Fällen. Dazu zählen Anfechtungen wegen Verletzung der Anzeigepflicht, Fällen, in denen ein BU-Grad von 50 Prozent oder der Prognosezeitraum nicht erreicht wird. (dr)
Foto: Franke und Bornberg
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