Das wird sich auf die gesamte Branche auswirken, an erster Stelle im Segment der Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz. Sie werden nicht länger damit abwiegeln können können, dass bei P&R nur die „unregulierten“ Produkte betroffen sind, mit der Prospektpflicht seit 2016 sowieso alles besser geworden ist und hinter der BaFin-Billigung weit mehr stehe als nur eine formale Prüfung.
Letzteres dürfen sie zwar ohnehin nicht behaupten, aber auch mit diesem Argument hatten die Vermögensanlagen zuletzt deutliche Fortschritte dabei gemacht, dem Image des „grauen Kapitalmarkts“ zu entrücken. Damit ist es nun wohl erst einmal vorbei. Zudem steht zu befürchten, dass die BaFin noch penibler bei der Billigung neuer Vermögensanlagenprospekte wird, als sie ohnehin schon ist.
Doch auch das Segment der alternativen Investmentfonds (AIFs) wird wohl nicht ungeschoren davon gekommen. Zwar können die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) darauf herumreiten, dass eben doch nur eine Voll-Regulierung und echte Aufsicht durch die BaFin weiter hilft.
BaFin bleibt BaFin
Ob dieses Argument aber tatsächlich zieht, bleibt zu bezweifeln. Die KVGen selbst werden zwar – anders als die Anbieter von Vermögensanlagen – von der Behörde beaufsichtigt und müssen unzählige Organisations- und Verhaltensvorschriften beachten. Aber BaFin bleibt BaFin und wenn ihre Kontrolle hier nicht gefruchtet hat, dann vielleicht dort auch nicht.
Zudem führt die Behörde auch bei den AIF-Prospekten nur eine formale Prüfung durch, die nach eigenen Angaben sogar hinter der Intensität bei Vermögensanlagen-Prospekten zurückbleibt. So wird wohl auch bei AIFs erneut die Frage gestellt werden, ob die Regulierung ausreicht.
Die meisten Prügel wird wahrscheinlich die BaFin einstecken müssen – ob zu recht oder zu unrecht, sei dahin gestellt. Doch auch der Druck auf die Anbieter, Produkte und Vertriebe wird erneut zunehmen. Darauf lässt schon die kleine Anfrage zu P&R schließen, die in der vergangenen Woche von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung gestellt wurde.