Noch in dieser Legislaturperiode beginnen die geburtenstarken Jahrgänge, in Rente zu gehen. Roßbach sagte, die Kommission solle die Gesamtlage betrachten. „Also auch die Absicherung in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.“
Aus ihrer Sicht sollten in der Rentenkommission auch die Auswirkungen von Arbeit 4.0 auf die Alterssicherung diskutiert werden, sagte Roßbach. „Wir müssen prüfen, was die Arbeit beispielsweise bei Internetplattformen für die Alterssicherung bedeutet.“
Politik muss sich an Umstände anpassen
Sie erinnerte daran, dass die Koalition Selbstständige ohne Pflichtversicherung fürs Alter verpflichtend absichern wolle. „Das betrifft rund 2,8 Millionen Menschen. Wir müssen auch schauen, wie sich der Bereich durch Arbeit 4.0 weiterentwickelt, wann es etwa klare Auftraggeber und Arbeitgeber gibt und auch, ob die Menschen hier beispielsweise ehrenamtliche Leistungen in der Freizeit erbringen.“
Die Politik sollte sich darauf einstellen, die Altersvorsorge hier an die neuen Entwicklungen anzupassen, sagte sie. Eine Stellschraube, um die Renten trotz sich ändernder demografischer Lage bezahlbar zu halten, ist grundsätzlich auch längeres Arbeiten.
Laut einer Studie von Börsch-Supan müsste das Rentenalter bis 2030 auf 69 und bis 2045 auf 71 Jahre steigen, wenn damit die Kosten der Haltelinien ausgeglichen werden sollten, sofern diese unverändert weiterbestehen sollten. (dpa-AFX)
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