Weit mehr als nur ein Marketing-Gag

Nach einer Pressemitteilung, die das BfJ anlässlich der Anerkennung der Vertriebs- und einer weiteren Schlichtungsstelle herausgegeben hat, zählt sie zu den nun insgesamt 25 Verbraucherschlichtungsstellen, die seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vor zwei Jahren für verschiedene Branchen anerkannt, eingerichtet oder beauftragt worden sind.

„Verbraucherinnen und Verbrauchern steht somit ein sinnvolles Werkzeug zur Verfügung, um ihre Rechte gegenüber Unternehmen außergerichtlich klären zu lassen“, wird BfJ-Präsident Heinz-Josef Friehe in der Mitteilung zitiert.

Auch wenn sich das Zitat nicht allein auf die Vertriebs-Schlichtungsstelle bezieht, ist deren offizielle Anerkennung ein durchaus beachtlicher Ritterschlag. Schließlich wird der freie Finanzvertrieb von Politik und Öffentlichkeit sonst meistens eher misstrauisch beäugt oder gar verunglimpft. Hier kann er seine Verbraucherfreundlichkeit belegen.

Durchaus handfeste Vorteile

Neben der Imagewirkung können mit der Schlichtungsstelle aber durchaus auch handfeste Vorteile verbunden sein. Die außergerichtliche Schlichtung ist allemal besser als ein Gerichtsverfahren, zumal keine der beiden Seiten – Anleger oder Finanzdienstleister – an den Schlichtungsvorschlag gebunden ist.

Darin allerdings liegt auch eine gewisse Gefahr für den Vertrieb: Für den Anleger ist die Initiierung eines Schlichtungsverfahrens ziemlich risikolos, jedenfalls sofern er nicht bereits hier einen Anwalt einschaltet. Der Anleger bekommt zwar grundsätzlich die eigenen Auslagen nicht ersetzt, er muss für die Schlichtung selbst aber nichts bezahlen – auch dann nicht, wenn sein Antrag abgelehnt wird oder er den Schlichtungsvorschlag nicht akzeptiert. Klagen kann er dann immer noch.

Anders verhält es sich bei dem Finanzdienstleister. Sofern die Schlichtungsstelle die Durchführung des Verfahrens nicht von vornherein ablehnt, muss er muss pro Schlichtungsverfahren unabhängig vom Ausgang grundsätzlich 200 Euro bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro und 400 Euro bei einem höheren Streitwert bezahlen. Votum-Mitglieder zahlen die Hälfte.

Seite 3: Kann ins Geld gehen

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