Barley sagte, das Thema Mieten und Wohnen habe bei den Koalitionsverhandlungen zu den am heftigsten umkämpften Themen gehört. „Deswegen überrascht es mich nicht, dass auch die laufende Abstimmung mit der Union nicht einfach ist.“ Im Koalitionsvertrag seien die Punkte zur Umlage von Modernisierungskosten und der Offenlegung der Vormiete aber „sehr detailliert ausformuliert“.
Die große Koalition hatte die Mietpreisbremse in der vergangenen Wahlperiode eingeführt. Sie soll verhindern, dass Mieten in Regionen mit Wohnungsmangel bei Neuvermietungen mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Mietpreisbremse bisher kaum wirksam
Das Instrument erwies sich aber als wenig wirksam. Die SPD wollte schon vor der Bundestagswahl eine Verschärfung, konnte sich damit aber bei der Union nicht durchsetzen.
Barley sagte, die alte Mietpreisbremse habe nicht gut funktioniert, weil es bislang keine unaufgeforderte Auskunftspflicht der Vermieter zur Vormiete gebe.
„Gleichzeitig mussten die Mieter trotzdem begründen, warum die Miete aus ihrer Sicht zu hoch ist. Das passt nicht zusammen.“ Dies werde nun geändert.
Maßnahmen sollen Mietwachstum eindämmen
„Der Vermieter muss künftig die Vormiete nennen und Mieter müssen nicht mehr detailliert begründen, warum die Miete zu hoch ist.“ Zuviel gezahlte Miete könnten Betroffene dann zurückfordern und ihre Miete reduzieren.
Sie räumte ein, die Maßnahmen senkten nicht bestehende Mieten. „Aber sie werden dafür sorgen, dass die Mieten nicht weiter explodieren.“ In Kraft treten sollen die Verschärfungen zum 1. Januar 2019.
Für die zweite Jahreshälfte kündigte Barley ein weiteres Vorhaben zum Mietrecht an: ein Gesetz zur Reform der Mietspiegel. „Hier brauchen wir klare Standards für ganz Deutschland.“ (dpa-AFX)
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