Weiter heißt es: „Zudem kann an Gläubiger, deren Forderung bestritten ist, bei einer Abschlagsverteilung keine Quote ausgezahlt werden.“ Das ist vielleicht noch nicht das Motto „Friss oder stirb!“, so doch zumindest die Devise „Friss oder warte!“.
Vor allem die Ankündigung, gegebenenfalls keine Abschlagzahlung leisten zu können, dürfte nicht wenige Anleger davon abhalten, die Formulare zu ändern, selbst wenn sie glauben, höhere Forderungen zu haben. Denn dann sehen sie bis zum vollständigen Abschluss der Insolvenzverfahren womöglich keinen Cent.
Und das wird wohl noch viele Jahre dauern. Darauf lässt nicht nur die Ankündigung der Insolvenzverwalter an anderer Stelle schließen, „ein übereilter Verkauf der gut vermieteten und nahezu vollständig ausgelasteten Containerflotte würde zum jetzigen Zeitpunkt unnötig Werte vernichten.“ Sie wollen sie also offenbar noch eine zeitlang weiter betreiben.
Gezerre bis in ferne Zukunft
Vielmehr ist damit zu rechnen, dass sich angesichts der Größe des Verfahrens das Gezerre um die Kohle inklusive einer Vielzahl von Klagen, von denen sich sicherlich bei weitem nicht alle Anleger abhalten lassen werden, noch bis in ferne Zukunft hinzieht.
Insofern sind Anleger vielleicht tatsächlich ganz gut damit bedient, das Formular auch bei etwas höheren eigenen Vorstellungen einfach zu unterschreiben, sofern die dort genannte Summe nicht völlig neben der Spur liegt.
Deutlich abweichende Vorstellungen allerdings könnte es vor allem in Hinblick auf die avisierten, aber regelmäßig nicht fest zugesagten Rückkaufspreise für die Container beziehungsweise deren Restwerte geben.
„Schadenersatzforderungen“
Da die Insolvenzverwalter von „Schadenersatzforderungen“ der Anleger sprechen, erscheint wahrscheinlich, dass sie maximal den für die Container bezahlten Kaufpreis abzüglich erhaltene Mieten als Forderung der Anleger ansetzen werden, nicht aber darüberhinaus gehende Zahlungen oder Werte (zumal die Anleger nach Angaben der Insolvenzverwalter laut Landgericht München ohnehin kein Eigentum an den Containern erworben haben und nur ein Teil davon überhaupt existiert).
Dass die Insolvenzverwalter so vehement darauf drängen, dass die Anleger die „aus den Computersystemen der Unternehmen“ ermittelten Daten unterschreiben, wird somit auch das Ziel haben, ihre Sichtweise und damit die Forderungssumme in ihrem Sinne zu fixieren. Es könnte aber auch einen weiteren, überraschenden Grund geben: Mehr Informationen haben sie vielleicht in vielen Fällen nicht.