„Auf diese Weise lassen sich Pensionswerke mit der gebotenen Sorgfalt steuern. Unternehmen können damit die Finanzierung ihrer Betriebsrenten gut planen. Das kommt auch den Mitarbeitern zugute, die sich auf ihre Altersversorgung verlassen können“, sagt Conrads.
Für die Steuerbilanz sei allerdings seit 37 Jahren ein Zinssatz von sechs Prozent vorgeschrieben. „Dieser Zins ist schon lange nicht mehr marktkonform“, kritisiert Conrads.
Entlastung der Unternehmen wünschenswert
„Jedoch verweigert sich der Gesetzgeber einer längst überfälligen und von vielen Seiten geforderten Anpassung. Auch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht hierzu hängt an“, berichtet die bAV-Expertin.
Die Anpassung des Rechnungszinses nach unten würde zu einem Anstieg der steuerlichen Pensionsrückstellungen führen und damit die Unternehmen steuerlich entlasten. Ein solcher Schritt der Politik wäre laut Conrads sehr zu begrüßen.
Das Institut der Wirtschaft in Köln schätzt, dass sich die Mehrbelastung der deutschen Unternehmen durch den überhöhten steuerlichen Rechnungszins allein für den Zeitraum 2008 bis 2014 auf 20 bis 25 Milliarden Euro summiere. (bm)
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