Wulff Aengevelt: „Das geplante Bestellerprinzip ist falsch.“

Wie sozial ungerecht die Grunderwerbsteuererhöhung der öffentlichen Hand ist, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel: Bei einem angenommenen Kaufpreis von 300.000 Euro für ein kleineres Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnungen bedeutet die Erhöhung einen Anstieg der Grunderwerbsteuer von 10.500 Euro (Steuersatz: 3,5 Prozent) auf 19.500 Euro (Steuersatz: 6,5 Prozent), also Mehrkosten von 9.000 Euro.

Diese sind in der Regel allein durch Eigenkapital sprich Sparleistung des Käufers zu erbringen. Nimmt man – optimistisch – eine für einen Schwellenhaushalt beachtliche jährliche Sparleistung von 5.000 Euro an, bedeutet dies eine Verzögerung von zwei Jahren, bis der Mehrbetrag angespart ist.

In dieser Zeit steigen indessen auch sowohl die Grundstücks- als auch die Baukosten. Geht man hier – bewusst konservativ – von lediglich zwei Prozent der Gestehungskosten pro Jahr aus, bedeutet dies zusätzliche Mehrkosten von 6.000 Euro pro Jahr, das heißt mehr als die jährliche Sparleistung.

Konsequenz: Der Erwerb von Wohneigentum verzögert sich nicht, sondern er fällt – insbesondere für Schwellenhaushalte – komplett aus. Das ist im höchsten Maße unsozial, hemmt die Eigentumsbildung in breiten Bevölkerungskreisen und verhindert den eigentumsbildenden Entlastungseffekt („Sickereffekt“) des Wohnungsmarktes!

Bundesregierung sollte Steuer zurücksetzen

Statt also weitere Nebelkerzen zu zünden, sollte die Bundesregierung ihren Einfluss geltend machen, dass die Grunderwerbsteuer zumindest für den Eigennutzungserwerb von Wohnimmobilien endlich wieder auf den bundeseinheitlichen Satz von 3,5 Prozent zurückgesetzt wird.

Damit – zum Beispiel bis zu einer nach individueller Immobilienart vernünftigen Kaufpreisobergrenze – würde der privatgenutzte Immobilienkauf effektiv günstiger.

Bau preisgedämpfter Wohnungen anregen

Des Weiteren müssen Bund, Länder und Kommunen vorrangig den preisgedämpften Wohnungsbau durch gezielte entsprechend zweckbestimmte Verkäufe ihrer Wohnungsbaugrundstücke anregen und zum Beispiel die Errichtung von preisgedämpften Wohnungen zur Auflage anderweitiger Baugenehmigungen machten.

Außerdem sind in Regionen mit Wohnraumunterversorgungen bei den Baugenehmigungsbehörden zeitlich limitiert Task-forces einzurichten, die Wohnungsbauanträge vorrangig bearbeiten.

Seite drei: „Justizministerium irrt gewaltig“

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