Wie das Baukindergeld beim Hauskauf hilft

Wer das Baukindergeld bekommt

Die Förderung erhalten Familien mit mindestens einem Kind. Das zu versteuernde Einkommen der Familie darf 75.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Pro Kind kommt noch mal ein Freibetrag von 15.000 Euro hinzu. Somit dürfen Familien mit einem Kind ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 90.000 Euro pro Jahr haben, mit zwei Kindern maximal 105.000 Euro. Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, erhält die Familie kein Baukindergeld. Entscheidend dafür ist das Einkommen der letzten beiden Kalenderjahre. Somit darf das Einkommen bei allen in 2018 gestellten Anträgen die vorgegebenen Grenzen in 2016 und 2017 nicht überschritten haben. Zudem gibt es das Geld nur für die allererste Immobilie, die eine Familie erwirbt, und nur für Käufe, die nach dem 1.1. 2018 getätigt wurden. Dabei ist unerheblich, um welche Art von Immobilie es sich handelt: Gefördert wird sowohl der Kauf von Bestandsimmobilien als auch von Neubauten, bei denen die Baugenehmigung nach dem 1.1. 2018 erteilt worden sein muss.

Seite drei: Höhe des Baukindergeldes

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