Weitaus präziser und unter der Überschrift „Rolle der Finanzaufsicht im Rahmen der Insolvenz von P&R“ nur auf diesen Fall bezogen sind die 25 Fragen der Grünen. Sie beziehen sich in erster Linie auf die Tätigkeit der BaFin in Zusammenhang mit der Prüfung und Billigung der P&R-Prospekte ab 2017, also seit der gesetzlichen Prospektpflicht für diese Art von Vermögensanlagen.
Doch auch in diesem Fall sind nicht allzu viele erhellende Antworten, die über Allgemeinplätze zu dem gesetzlichen Auftrag der BaFin hinausgehen, zu erwarten.
So wiederholt die Anfrage zum großen Teil bereits bekannte Vorwürfe. Dazu zählt, warum die BaFin Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsabwicklung mit der P&R Equipment & Finance Corp. in der Schweiz, eine Einschränkung der Wirtschaftsprüfertestate für die P&R AG sowie eine Warnung der Stiftung Warentest im Juni 2017 bei der Prospektbilligung nicht berücksichtigt beziehungsweise keine Konsequenzen daraus gezogen hat.
Mehr ein Nachkarten
Nun ist es sicherlich Aufgabe der Opposition, den Finger in die Wunde zu legen. Doch die Grünen-Anfrage hat zum großen Teil weniger den Charakter eines echten Auskunftsersuchens, sondern ist mehr ein Nachkarten.
Einige Punkte jedoch können für das Segment der Vermögensanlagen durchaus von Interesse sein. Dazu zählt, warum die BaFin die P&R-Prospekte gebilligt hat, obwohl darin bestimmte Angaben fehlten, die nach Auffassung der Grünen erforderlich gewesen wären.
Dabei geht es unter anderem um das Alter der angebotenen (Gebraucht-) Container sowie Informationen zu aktuellen und historischen Marktpreisen. Das sind durchaus berechtigte Fragen, die nach bisheriger Rechtslage aber nicht von der BaFin zu entscheiden sind.