Die Begründung im Kabinettsentwurf behaupte, dass das Instrument der Rüge bisher kaum angewendet worden sei, weil die Anforderungen an eine rechtsgültige Rüge zu hoch seien.
Das sei ein Kurzschluss, weil bisher haben nur wenige Mieter von ihrem Rügerecht Gebrauch gemacht haben. Niemand wisse ob die erforderliche Benennung von Tatsachen für Mieter ein unüberwindliches Hindernis darstellt, oder ob es andere Gründe für dieses Verhalten gibt.
„Wenn den Mietern eine vereinfachte Rüge zugestanden wird, dann sollen doch auch Vermieter in den Genuss einer vereinfachten Antwortmöglichkeit kommen. Eine einseitige Belastung der Vermieter lehnen wir entschieden ab“, kommentiert Schick. (dpa-AFX/bm)
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