Sind diese Daten falsch, sind es auch die Ergebnisse, die die KI erzielt. Versicherer, die intelligente Systeme implementieren wollen, sollten also erst die entsprechenden Voraussetzungen für ihren Einsatz schaffen: eine fundierte Datenbasis.
Um das zu erreichen, müssen sich Versicherer grundlegend zwei Fragen stellen: Welche Informationen existieren über meine Klientel, die ich der KI zur Verfügung stellen kann – und welche Daten müssen erst noch, in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, erhoben werden?
Und je bessere Informationen über die eigenen Kunden systematisch verfüg- bar sind, desto genauer können Versicherer und die eingesetzte KI segmentieren.
Erlaubnis für Datenverarbeitung einholen
Versicherer sollten allerdings in Hinblick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unbedingt beim Kunden eine Erlaubnis für die Datenverarbeitung einholen. Ist das geschehen, müssen im zweiten Schritt die Daten aufbereitet werden.
Dazu gilt es, Fehler in Datensätzen zu bereinigen, Dubletten zu beseitigen sowie sicherzustellen, dass alle Informationen aktuell und vollständig sind. Versicherer sollten immer bedenken: Versicherungsrelevante Zukunftsprognosen einer KI können nur so gut sein wie die Daten, aus denen sie lernt.
Hat die Assekuranz das verinnerlicht, steht dem Einsatz von KI und damit der Veränderung der Art und Weise, wie Versicherungsprodukte berechnet und umgesetzt werden, nichts mehr im Weg.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der aktuellen Cash.-Ausgabe 9/2018.
Autor Dr. Oliver Wick ist Strategic Account Manager bei Uniserv und Branchenexperte für Versicherungen, Pforzheim.
Fotos: Shutterstock, Univers
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