„Bei der Ehe sollten unbedingt beide Partner an die Altersvorsorge denken“, raten die Vermögensberater. „Insbesondere die Person mit dem geringeren Einkommen sollte sich nicht auf die Rente des Ehepartners verlassen“, so die DVAG-Experten weiter. Deshalb kann sich für beide Ehepartner eine eigene private Rentenversicherung lohnen. Wer etwa eine Riester-Rente abgeschlossen hat, kann beim Tod des Ehepartners das darin angesparte Vermögen erben – zusätzlich zum Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Übrigens: Die gesetzliche Rente selbst ist nicht auf den Partner übertragbar, jedoch kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden.
Versicherungen: aus zwei mach eins
Ein weiterer Vorteil, wenn man verheiratet ist, liegt in günstigeren Versicherungen. Zwei separate Haftpflicht- oder Hausratsversicherungen können zusammengelegt werden – letztere unter der Bedingung, dass beide Partner dann auch zusammenziehen. So kann schon mal ordentlich gespart werden. Bei der Familienhaftpflicht sind auch leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder mitversichert – vorausgesetzt das Kind ist minderjährig, geht keinem Beruf nach und lebt im gemeinsamen Haushalt. Wer bereits getrennte Haftpflichtversicherungen besitzt, erhält nach der Hochzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch das Zusammenlegen der Rechtsschutzversicherung kann Vorteile bieten.
Unveränderte Vermögensverhältnisse
Anders als viele denken, verändert eine Hochzeit nichts an den eigenen Vermögensverhältnissen. Jeder behält das Vermögen, das er vor der Hochzeit angespart hat. Es wird also nicht automatisch zusammengelegt. Auch während der Ehe verdienen die Partner ihr eigenes Geld, sie leben demnach in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Die finanzielle Trennung ist gesetzlich so geregelt, dass nur der Vermögenszuwachs, der im Lauf der Ehe entstanden ist, an deren Ende einem Ausgleich unterliegt – es sei denn, die Eheleute vereinbaren beim Notar eine Gütergemeinschaft beziehungsweise eine Gütertrennung.
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