BaFin: Untersagungs-Flut geht weiter

Daneben warnt die Finanzaufsicht unter der Überschrift „FXC Markets aus Berlin: Verwechslungsgefahr mit dem erlaubten Unternehmen FXCM“ vor einer dreisten Lüge zusammen mit einem Etikettenschwindel: Ein Unternehmen namens FXC Markets, angeblich aus Berlin, behaupte wahrheitswidrig, dass es eine Erlaubnis der BaFin hätte.

Das Unternehmen nutze dabei die Geschäftsdaten des Unternehmens FXCM (Forex Markets Limited, Nürnberger Straße 13, 10789 Berlin, www.fxcm.de) und vermittele damit den falschen Eindruck, dass eine Verbindung zu FXCM besteht, so die Warnung der BaFin.

Nur das Unternehmen FXCM darf demnach in Deutschland Finanzdienstleitungen anbieten. FXCM ist der BaFin-Mitteilung zufolge ein Broker, der eine Erlaubnis der britischen Finanzaufsicht FCA hat und der bei der BaFin notifiziert ist. „FXC Markets hat hingegen keine Erlaubnis der BaFin und auch keine der britischen FCA. Es besteht keine Verbindung zwischen den beiden Unternehmen“, betont die Finanzaufsicht. (sl)

Foto: Shutterstock

Mehr zum Thema BaFin:

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments