Beide Elternteile sollten zudem eine Risikolebensversicherung besitzen, wenn die Hinterbliebenen wirtschaftlich abhängig sind. Die Versicherung zahlt einen vereinbarten Betrag, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich vor allem nach der Todesfallsumme, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der Laufzeit. Ist die Familie für den Fall des Todes und der schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Elternteils finanziell abgesichert, steht die Absicherung der Kinder an.
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