Hat der Betroffene bereits Geld überwiesen, heißt es, schnell sein. „Wer bemerkt, dass er Betrügern zum Opfer gefallen ist, sollte umgehend seine Bank informieren, um die Zahlung rückgängig zu machen. Das geht allerdings nur, wenn das Geld nicht bereits dem anderen Konto gutgeschrieben ist“, so Michaela Rassat. Ist die Zahlung per Lastschrift erfolgt, ist innerhalb von acht Wochen vom Moment der Abbuchung an eine Rückbuchung möglich. Da es sich bei Immobilienbetrug um eine Straftat handelt, empfiehlt die Expertin, zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Denn das kann helfen, den Täter zu fassen.
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