1. Schritt: Entscheidungen treffen
Zunächst sollten ein paar grundlegende Fragen geklärt werden: Geldanlage nur bis zum 18. Lebensjahr laufen lassen oder darüber hinaus? Darf das Kind auch schon zwischendurch Zugriff auf das Ersparte haben? Um nicht zwischen Kind und heißbegehrter Spielekonsole zu stehen, ist es in dem Fall sinnvoll, eine Anlage zu wählen, bei der auch zwischendurch etwas abgehoben werden kann. Und auf welchen Namen läuft das Ganze überhaupt, ein Baby kann doch kein Kontoinhaber sein? Doch – es gibt einige Banken, die das mit Einverständnis der Eltern und Vorlage der Geburtsurkunde möglich machen. „Wer das Konto auf den Namen des Kindes schreibt, stellt sicher, dass das gesamte Vermögen von Beginn an dem Kind gehört“, wissen die Finanzexperten der DVAG. Das wirkt sich dann auch nicht auf den eigenen steuerlichen Freibetrag aus.
2. Schritt: Die richtige Anlage wählen
Für kurzfristige Geldanlagen im Kleinkindalter eignet sich ein Tagesgeldkonto. Zugegeben, nennenswerte Zinsen werden dabei selten herausspringen, jedoch kann man nahezu täglich auf das Geld zugreifen. Finger weg vom verstaubten Klassiker Sparbuch. In Zeiten von Mini-Zinsen macht so eine Geldanlage kaum noch Sinn. Außerdem kann es bis zu mehrere Tage dauern, bis der Anleger an sein Erspartes kommt – ein schlechtes Geschäft.
„Zur mittel- bis langfristigen Geldanlage ist beispielsweise ein Fondssparplan eine attraktive Option“, so die DVAG-Experten. Dabei kann man kleinere Beiträge über einen längeren Zeitraum regelmäßig anlegen. Schon 25 Euro monatlich reichen, um mit den erworbenen Fondsanteilen breit gestreut an den Chancen des Wertpapiermarktes teilzuhaben. Tipp: Je eher man anfängt, umso mehr nutzt man dabei den Zinseszinseffekt.
3. Schritt: Beraten lassen
Nicht jeder ist Finanzprofi. Und bei den vielen unterschiedlichen Sparformen kann man schnell mal den Überblick verlieren. Ein persönliches Gespräch mit einem Vermögensberater bringt Klarheit. Seine Expertise hilft, gemeinsam das bestmögliche Sparmodell für das Kind zu finden. Übrigens: Eltern, die befürchten, das Kind würde das Geld nach dem Eintritt in die Volljährigkeit innerhalb kürzester Zeit für Party und Co. verprassen, dürfen sich entspannen: Mit Hilfe eines optionalen Auszahlungsplans kann das Ersparte in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Raten kann natürlich vorher festgelegt werden. (fm)
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