Rente: Da leben, wo andere nur Urlaub machen

 

Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten diejenigen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erwerbsgemindert sind, also nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Ist der Betroffene voll erwerbsgemindert, steht ihm die Rente auch im Ausland zu. Anders, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen eine Teilzeitarbeit erlauben, der Arbeitsmarkt in Deutschland dies aber nicht hergibt.

Rente im Ausland bei verminderter Erwerbsfähigkeit?

Die dann bewilligte volle Erwerbsminderungsrente wird nur weitergezahlt, wenn der Betroffene in einen Mitgliedsstaat der EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder in Staaten, in denen eine entsprechende bilaterale Regelung mit Deutschland besteht, auswandert. Wer woanders lebt, kommt dagegen oftmals nicht mehr in den Genuss der vollen Erwerbsminderungsrente, sondern erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, so der Hinweis der Arag-Rechtsexperten.

 

Seite 3: Auch im Ausland sind Steuern fällig

 

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