Auch Unternehmen profitieren von den Neuerungen. So sind nun – innerhalb eines bestimmten Rahmens – die Kosten für die anwaltliche Unterstützung bei der Löschung einer Bewertung des versicherten Betriebs in einem Internetportal abgedeckt.
Weniger als 40 Prozent sind abgesichert
Versichert sind zudem etwa die Kosten für die Prüfung eines Arbeitsvertrags oder eines Arbeitszeugnisses durch einen Anwalt und die Beratung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Kündigung.
Für Kunden, die bereits seit fünf Jahren bei der Württembergischen eine Rechtsschutzversicherung haben, erstreckt sich der Versicherungsschutz künftig auch auf private Versicherungsfälle aus der Zeit vor dem Vertragsabschluss. Bislang haben weniger als 40 Prozent der Deutschen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. (dr)
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