90 Prozent der Steuerbescheide bei BU-und Basisrenten fehlerhaft?

Falsche Rentenbesteuerung auch bei der Basisrente?

Es wird sich – auch über die BUZ hinaus bei der Altersrente – in vielen Fällen lohnen die Voraussetzungen für die (volle?) Besteuerung der Basisrenten zu überprüfen.

Denn wenn die strengen steuerlichen Voraussetzungen zum Sonderausgabenabzug nicht vorliegen, ist alles nur mit dem niedrigen Ertragsanteil zu versteuern, auch wenn der Versicherer fälschlich die Beiträge als Sonderausgaben gemeldet hatte und sie jahrelang zu hohen Steuervorteilen geführt haben.

Nur das Produkt wird zertifiziert

Zertifiziert wird beispielsweise bei der Basis- beziehungsweise Rürup-Rente nur das Produkt, § 5a AltZertG. Dies bedeutet jedoch gerade nicht, ob der jeweilige konkrete Einzelvertrag zum vollen Sonderausgabenabzug berechtigt ist.

So kann es beispielsweise vorkommen, dass im Todesfall eine Kapitalauszahlung an Bezugsberechtigte oder Hinterbliebene vorgesehen wurde. Oder es wurde nur ein (nichtehelicher) Partner, und kein Lebenspartner als Hinterbliebener vorgesehen.

Oder der Vertrag ist übertragbar oder vererblich gestaltet, die Rente beginnt zu früh oder kann sinken, oder es ist der falsche Versicherungsnehmer oder Beitragszahler vereinbart.

Seite fünf: Vertragsunterlagen checken

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