„Enorme Leistungsunterschiede“: Franke und Bornberg präsentiert erstes Cyber-Rating

 

Beim Blick ins Kleingedruckte zeigt sich jedoch, dass beispielsweise SaaS-Dienste (Software as a Service) ausgeschlossen oder nur DoS-Angriffe (Denial of Service = Nichtverfügbarkeit) auf den Cloud-Anbieter versichert sind. Zudem sublimitieren die meisten Anbieter Angriffe auf den Betreiber einer Cloud – und in deren Folge Betriebsunterbrechungsschäden beim Versicherungsnehmer – stark oder schließen diese Gefahr vom Versicherungsschutz gleich vollständig aus.

Wie findet man die richtige Deckung?

Vermittler stellt die Cyber-Versicherung vor eine anspruchsvollen Herausforderung: Sie müssen das Geschäftsmodell des Kunden (und nicht die Betriebsart wie in Sach/Haftpflicht) verstehen und in Verbindung mit dem technischen und organisatorischen Setup das tatsächliche Risiko ermitteln.

So ist das Cyber-Risiko einer lokalen Boutique völlig anders als das eines (auch kleinen) Onlinehändlers, auch wenn beide Kundendaten sammeln, Kreditkartendaten verarbeiten, ihre Daten und Systeme selbst betreiben oder vollständige durch Dritte betreiben lassen. Mit der Betriebsart „Handel – Einzelhandel – Textilien“ käme man nicht sehr weit.

 

Seite 6: Leitfaden durch den Dschungel

 

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