Auch diese Anbieter-Behauptung ist also allenfalls semi-korrekt. Wenn die BaFin nicht durchgängig kontrolliert, sondern lediglich anlassbezogen nachfragt, können sich Anleger und Vertrieb jedenfalls nicht darauf verlassen, dass die Finanzaufsicht die wAI-Prognosen nachgerechnet hat.
Hinzu kommt: Selbst wenn eine solche Kontrolle auf rechnerische Richtigkeit erfolgen sollte, könnten die Anleger ohne eine Detailprognose oder zumindest detaillierte Erläuterungen nicht nachvollziehen, welche Annahmen den wAI-Szenarien im Einzelnen zugrunde liegen.
Prognosestandards „müssen noch entwickelt werden“
Warum verlangt die BaFin offenkundig nicht, dass wenigstens solche Erläuterungen in die wAI oder in den Verkaufsprospekt aufgenommen werden?
„Allgemeine Standards für die Anforderungen an eine Prognoserechnung und deren Erläuterung im Prospekt müssen noch entwickelt werden“, antwortet Anja Schuchhardt.
Seite vier: „Eine längerfristige Aufgabe“