„Diese Zahlungen stellen nach unserer Auffassung nichts anderes als nachgelagerte Provisionsabgaben dar“, sagte Heinz. „Hier verwendete das Vergleichsportal leicht durchschaubare juristische Konstruktionen, die wir durch unsere Abmahnung unterbinden wollen.“
DKM auch 2019 in Dortmund
Offensichtlich sei außer dem BVK niemand in der Lage, hier für „Recht und Ordnung“ zu sorgen – weder die Versicherer, noch andere Verbände, kritisierte der BVK-Präsident.
Das Thema Provisionen dürfte die Branche auch auf der DKM 2019 weiter beschäftigen. Sie findet vom 22. bis 24. Oktober wieder in Dortmund statt. (kb)
Fotos: Cash.
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